Apnoetauchen oder "Freitauchen"
Nicht das technische Gerät, sondern der Mensch steht im Vordergrund.
Was bedeutet Apnoe?
In verschiedenen Nachschlagewerken wird Apnoe unterschiedlich, aber doch sehr ähnlich erläutert.
Apnoia bedeutet z.B. Windstille. Ein Zustand, bei dem das Bedürfnis zum Atmen fehlt,
willkürlich oder unwillkürlich. Die Geschichte des Apnoetauchens ist so alt wie die Menschheit.
Früher sind die Menschen "frei" ohne technische Hilfsmittel ins Wasser gegangen.
Heute:
Das technisch hoch entwickelte Tauchzubehör wird abgelöst durch mentales und
körperliches Training. Als Ausrüstung bleiben nur noch Tauchanzug, Flossen, Maske und Schnorchel
übrig. Die Unterwasserwelt in größeren Tiefen auf diese Art und Weise zu erkunden wird dadurch
nicht einfacher. Doch gerade das Erlernen und Beherrschen dieser Möglichkeit vermittelt ein
wichtiges persönliches Erfolgserlebnis. In der heutigen postmodernen Gesellschaft hat dies
einen neuen Stellenwert, der der technisierten Vollkommenheit möglicherweise vorgezogen wird.
Definition eines Apnoetauchganges
Ein Apnoetauchgang ist nicht nur ein einmaliges Abtauchen, sondern eine
Reihe von kleinen Abstiegen, bei denen die Unterwasserlandschaft erkundet wird. Ein Tauchgang kann von 15 min bis zu zwei Stunden dauern.
Für den Breitensport gelten folgende Sicherheitsregeln
Die 10 Regeln für das Apnoetauchen:
- Das Ausbildungsziel ist die Freude an der Erkundung der Unterwasserwelt mit angehaltenem Atem
- Tauche und trainiere nie allein
- Verwende genügend Vorbereitungszeit
- Keine Hyperventilation vor dem Abtauchen
- Rechtzeitiger Druckausgleich
- 75m Strecke, 25m Tiefe und 3 min Zeittauchen sind genug
- Habe Deinen Partner immer im Blickfeld
- Achte immer auf die richtige Tarierung
- Apnoe- immer vor dem Gerätetauchen
- Benutze Führungsseil und Oberflächenboje
Das Abtauchen aus eigener Kraft ist das Ziel unserer Ausbildung "Freitauchen".
CMAS Apnoe * - Spezialbrevet
- Voraussetzungen:
Der Teilnehmer muss mindestens 14 Jahre alt sein.
Eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten ist erforderlich.
Vor Beginn der praktischen Übungen muss der Teilnehmer eine gültige
Tauchtauglichkeitsbescheinigung vorlegen, die nicht älter als zwei Jahre sein darf.
- Schriftliche Prüfung:
Auf einem vom VDST Apnoe-Tauchlehrer vorgelegten Fragebogen des VDST müssen
innerhalb der vorgeschriebenen Zeit die Fragen beantwortet werden.
Bestimmungen über Bestehen bzw. Nichtbestehen sind auf dem Fragebogen angegeben.
- Praktische Übungen:
- 25m Streckentauchen. Schwimmbad od. Freigewässer
- Eingewöhnungstauchgang (Ausrüstung abstimmen) Freigewässer
- 5m Streckentauchen in 5m Wassertiefe Schwimmbad od. Freigewässer
- 8m Tieftauchen Freigewässer
- Sonderregelung:
Bei Vorlage des CMAS Grundtauchschein entfällt Übung 1 und für die
Theorieprüfung ist nur der Ergänzungsbogen auszufüllen.
- Erläuterungen:
- Alle Übungen werden in kompletter Ausrüstung absolviert, d.h. Neoprenanzug.
Bleigürtel mit Gewicht (wenn erforderlich), Maske, Flossen und Schnorchel.
- Insgesamt sind mindestens 4 Apnoe-Tauchgänge für die Übungen zu absolvieren.
- Für jede Übung sind die Techniken: Vorbereitung (Entspannung), Atemtechnik,
Schwimmstil, Tarierung zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.
- Sicherheitskriterien:
Hyperventilation ist bei allen Übungen nicht erlaubt.
Beim Apnoe-Tauchen soll der Kandidat selbständig nach der Übung seine Brille abnehmen
und seine vollständigen Namen sprechen können. Die Gewichtsmenge am Bleigürtel, wenn
erforderlich, muss so abgestimmt sein, dass der Kandidat ab 3m Wassertiefe selbständig
ohne Flossenbenutzung auftreibt.
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